Aufenthaltserlaubnis zunächst für 4 Jahre

Bei der erstmaligen Erteilung wird die Blaue Karte EU auf höchstens vier Jahre befristet bzw. für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt.

Blue-Card-Inhaber erhalten nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht. In dem Fall, dass deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach zwei Jahren erteilt werden.

Hochschulabsolventen

Hochschulabsolventen haben durch das neue Aufenthaltsgesetz in Deutschland weitere Vergünstigungen.

Für Akademiker gibt es einen auf ein halbes Jahr befristeten Aufenthaltstitel (Visum), sofern sie ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern. In dieser Zeit können sie sich um einen Arbeitsplatz in Deutschland bemühen.

Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen haben es noch leichter, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen. Sie können jetzt neben dem Studium 120 ganze beziehungsweise 240 halbe Tage arbeiten. Bislang lag die erlaubte Grenze bei 90 ganzen beziehungsweise 180 halben Tagen.

Absolventen deutscher Hochschulen können sich außerdem jetzt 18 statt bislang 12 Monate Zeit lassen, einen angemessen Arbeitsplatz zu finden. Absolventen von Berufsausbildungen haben ein Jahr Zeit, um einen angemessen Arbeitsplatz zu suchen. Während dieser Zeit dürfen beide Gruppen ohne Einschränkungen arbeiten.