Blaue Karte EU Deutschland

Sie möchten in Deutschland, Mitgliedsstaat der Europäischen Union, leben und arbeiten?

Ähnlich der Green Card in den USA ebnet die Blaue Karte EU als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union.
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Blaue Karte EU Deutschland

Die Blaue Karte EU Deutschland , auch EU Blue Card Germany genannt, ist ein Aufenthaltstitel, also ein Nachweis(-dokument) über den legalen Aufenthalt eines Angehörigen eines Drittstaates in einem EU-Mitgliedsstaat zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts.

Die EU-Richtlinie zur Blue Card wird in Deutschland am 1. August 2012 durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union Teil des deutschen Rechts. Es wurde insbesondere das Aufenthaltsgesetz modifiziert. Kernvorschrift ist § 19a Aufenthaltsgesetz – Blaue Karte EU.

Wer kann eine Blue Card beantragen?

Eine Blaue Karte EU beantragen kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland, wenn er

a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und

b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 55.200 € (Stand 2020), in sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 43.056 € (Stand 2020) hat.

Nachfolgend Antworten auf die wichtigsen Fragen zur Blauen Karte EU.

FAQ

Muss der Ausländer die Blue Card EU vor der Einreise beantragen?

Ja. Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den allgemeinen Einreisevorschriften. Danach muss für Angehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Wie lange ist eine Blue Card gültig?

Die Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden bzw. es wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Wann kann der Inhaber einer Blue Card ein Recht zum Daueraufenthalt in Deutschland erhalten?

Ausländer, die eine Blaue Karte EU besitzen, können bereits nach 33 Monaten einen permanenten Aufenthaltstitel beantragen. Verfügen sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 können sie bereits nach 21 Monaten ein Daueraufenthaltsrecht beantragen (s. § 19a Abs. 6 AufenthaltsGesetz).

Kann die Blue Card bei einem längeren Aufenthalt außerhalb der EU verloren gehen?

Inhaber der Blauen Karte EU dürfen sich bis zu zwölf Monate außerhalb der EU aufhalten, ohne dass sie dadurch das Aufenthaltsrecht in Deutschland bzw. der EU verloren geht.

Können Inhaber einer Blue Card in ein anderes EU-Land weiterwandern?

Besitzer einer Blauen Karte EU haben nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland das Recht, in einen anderen EU-Staat weiterzuwandern.

Werden die Aufenthaltszeiten mit einer Blauen Karte in anderen EU-Staaten auf ein Daueraufenthaltsrecht angerechnet?

Hat sich der Ausländer mit einer Blauen Karte EU bereits in andren EU-Mitgliedsstaaten aufgehalten, so zählen diese Aufenthaltszeiten für den Erhalt eines Daueraufenthaltsrechts in Deutschland mit.

Muss bei der Weiterwanderung innerhalb der EU ein Visumverfahren durchgeführt werden?

Will der Ausländer innerhalb der EU weiterwandern, so ist in fast allen EU-Ländern kein Visum erforderlich. Der Antrag kann im Inland gestellt werden. In Deutschland muss der Antrag innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Deutschland gestellt werden.

Wird eine Vorrangprüfung durchgeführt? Werden Angehörige des deutschen Arbeitsmarkts privilegiert behandelt?

Vorrangprüfung bedeutet, dass geprüft wird, ob deutsche Arbeitnehmer für die Besetzung des Arbeitsplatzes in Frage kommen. Auf eine solche Vorrangprüfung wird bei Erreichen der Gehaltsgrenzen verzichtet. Allerdings findet eine Prüfung der Arbeitsbedingungen statt.
Wird ein Gehalt in Höhe von mindestens 39.624 €, findet eine Vorrangprüfung für Nicht-Mangelberufe statt, damit eine Blue Card erteilt werden kann.

Können Familienangehörige von Blue-Card-Inhabern in Deutschland uneingeschränkt arbeiten?

Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Müssen Ehegatten vor der Einreise deutsche Sprachkenntnisse besitzen?

Der Ehegattennachzug ist nicht vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder anderer Integrationsmaßnahmen abhängig. Selbst einfache Deutschkenntnisse sind für den Ehegatten nicht erforderlich.

Umsetzung der Hochqualifizierten Richtlinie der Europäischen Union

Grundlage der EU Bluecard ist eine Richtline der Europäischen Union, nämlich die Richtlinie 2009/50/EG zur Blauen Karte. Die Blaue Karte EU dient dem Zweck, hochqualifizierten Drittstaatenangehörigen den Aufenthalt in der EU gewähren. Damit soll einem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden.

Die Zulassungsregeln der einzelnen EU-Staaten bleiben von der EU-Richtlinie unberührt. Sie regelt nicht den Zuzug von Drittstaatenangehörige, die auf Grund internationaler Verpflichtungen Schutz genießen, die sich wegen eines Forschungsaufenthalts in der Europäischen Union aufhalten, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen oder die nicht abgeschoben werden können.

Die Inhaber der Blauen Karte EU (Blue Card) sollen das gleiche Entgelt wie den Unionsbürgern in vergleichbarer Position erhalten. Eine Gleichstellung hinsichtlich von Ansprüche auf Berufsbildung oder Sozialhilfe ist nicht vorgeschrieben, soll aber angestrebt werden.

Die Bluecard ist befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt ein bis vier Jahre. Das Format innerhalt der EU ist einheitlich und entspricht der Verordnung (EG) 1030/2002.