Das neue deutsche Aufenthaltsgesetz enthält ab dem 1. Juli 2012 die gesetzlichen Grundlagen zur Bluecard EU in Deutschland. Zentrale Vorschrift ist der neue § 19a Aufenthaltsgesetz. Er formuliert die Voraussetzung für die Ausstellung der Blauen Karte EU Deutschland.

Nachfolgend stellen wir die wichtigsten Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes mit Bezug zur Blauen Karte EU wörtlich vor:

Aufenthaltsgesetz

§ 4 Aufenthaltstitel

§ 6 Visum

§ 9a Daueraufenthalt EU

§ 9b Aufenthaltszeiten

§ 16 Studium, Schulbesuch, Sprachkurse

§ 17 Ausbildungszwecke

§ 18 Beschäftigung

§ 18a Absolventen deutscher Hochschulen

§ 18b Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte

§ 19 Hochqualifizierte

§ 19a Blaue Karte EU

§ 20 Forschung

§ 21 Selbständige Tätigkeit

§§ 27, 29 Familiennachzug

§ 30 Ehegattennachzug

§ 32 Kindernachzug

§ 38 Aufenthalt in anderen EU-Ländern

§ 39 Zustimmung Arbeitsagentur

§ 42 Verordnung

§ 51 Erlöschen des Aufenthaltsrechts

§ 52 Widerruf

§ 69 Gebühren

§ 72 Bundesagentur

§§ 75, 91f Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

§ 81 Antrag Blaue Karte

§ 82 Mitwirkung des Ausländers

Staatsangehörigkeitsgesetz

§ 10 Einbürgerung mit Bluecard

Beschäftigungsverordnung

§ 1 Grundsatz

§ 2 Aus- und Weiterbildungen

§ 3a Blaue Karte EU

§ 3b Fachkräfte mit inländischem Hochschulabschluss

§ 27 Fachkräfte

§ 41a Entgeltgrenze

Beschäftigungsverfahrensverordnung

§ 1 Grundsatz

§ 2 Zustimmungsfreie Beschäftigungen nach der Beschäftigungsverordnung

§ 3 Familienangehörige

§ 14a Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung

Aufenthaltsverordnung

§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

§ 45 Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis und die Blaue Karte EU

§ 59 Muster der Aufenthaltstitel

Quelle: Bt-Ds 17/8682 und Br-Ds 236/12