Anspruch auf Blaue Karte EU

Der neue Aufenthaltstitel heißt offiziell Blaue Karte EU. Er wird auch Blue Card EU genannt. Einen Anspruch auf die Bluecard haben nachfolgend aufgeführte Personen.

Hochschulabsolventen

Voraussetzung für den Erwerb der Blauen Karte EU ist neben einem Hochschulabschluss ein Arbeitsverhältnis, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.200 Euro (Stand 2020) erzielt wird.

Es wird auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen verzichtet, so dass der Zugang und das Verfahren stark beschleunigt sind.

Gegenwärtig gibt es keine Möglichkeit, eine Blaue Karte EU in Deutschlandohne Hochschulabschluss zu erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat noch keine entsprechende Rechtsverordnung entsprechend § 19a Abs. 1 Buchstabe b AufenthG erlassen.

Hochqualifizierte

Eine noch geringere Gehaltsgrenze gilt für Hochqualifizierte in festgelegten Mangelberufen. Diese beläuft sich auf 43.056 Euro (Stand 2020). Zu den Berufen gehören insbesondere Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte.

Bei diesen Hochqualifizierten wird ebenfalls auf die Vorrangprüfung verzichtet. Es erfolgt jedoch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen.

In Berufen, in denen also „ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen“ besteht, ist die Gehaltsgrenze somit niedriger: Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, In genieur e, Ärzte und IT-Fachkräfte gilt ein Entgeltgrenze von 43.056 Euro (Stand 2020) pro Jahr.